Verlängere dein J1-Visum

Verlängere dein J1-Visum

Wenn du die Höchstdauer deines J1-Visums noch nicht erreicht hast, kannst du die Dauer deines J1-Programms möglicherweise auf die Höchstdauer verlängern.

Die Höchstdauer für ein J1-Praktikum beträgt 12 Monate und die Höchstdauer für ein J1-Praktikum 18 Monate.

Wenn du dein J1-Visumsprogramm verlängern möchtest, müssen alle erforderlichen Antragsformulare mindestens 1 Monat vor Ablauf deines aktuellen Programms bei Internships USA eingehen. Um jedoch sicherzustellen, dass dein Antrag korrekt bearbeitet werden kann, solltest du uns so früh wie möglich informieren.

Du hast die Möglichkeit, dein Programm an deinem derzeitigen Praktikums- oder Ausbildungsplatz zu verlängern, oder du kannst dein Praktikum oder deine Ausbildung bei einem neuen Arbeitgeber absolvieren.

  • Wenn du dich dafür entscheidest, an deinem derzeitigen Arbeitsplatz zu bleiben, sollte dein Verlängerungsprogramm fortgeschrittener sein oder sich wesentlich vom ursprünglichen Programm unterscheiden.
  • Wenn du dein Praktikum oder Traineeship an einem neuen Arbeitsplatz verlängern möchtest, musst du einen neuen Praktikums- oder Traineeplatz finden, bevor du eine Verlängerung beantragen kannst. Auch wenn du dich für eine Verlängerung deines Programms in einem anderen Unternehmen entschieden hast, musst du ein Praktikum im selben Programmbereich absolvieren, für den du dich ursprünglich angemeldet hast. Allerdings dürfen sich die Aufgaben, die du in deinem vorherigen Praktikum ausgeführt hast, nicht wiederholen. Es muss etwas anderes sein.

Wenn dir eine Verlängerung Ihres J1-Programms genehmigt wurde und du dein neues DS-2019-Formular mit den aktualisierten Daten erhalten hast, musst du nicht selbst ein neues J1-Visum beantragen. Das hängt von den Daten ab, die du für dein Visum angegeben hast.

Zusammengefasst:

  • Das DS-2019-Formular = Erlaubnis für ein Praktikum in den USA.
  • Das J1-Visum = Erlaubnis zur Einreise in die USA.

Bitte beachte, dass die rechtzeitige Einreichung deines Antrags nicht unbedingt bedeutet, dass dein Antrag genehmigt wird. Da jeder Antrag von Fall zu Fall geprüft wird, ist es wichtig, dass du deinen Antrag so detailliert wie möglich ausfüllst.

J1-Transfer-Verfahren

Du kannst unter Umständen einen Transfer von deinem J1-Programm auf ein anderes Programm beantragen, wenn dies mit dem ursprünglichen Ziel deines Austauschprogramms zusammenhängt und aufgrund außergewöhnlicher Umstände notwendig ist. Es wird eine nicht erstattungsfähige Gebühr von 367 $ erhoben, die an das US-Außenministerium zu zahlen ist. Wenn das US-Außenministerium deinen Antrag auf Übertragung stattgibt, erhältst du ein neues DS-2019-Formular, in dem dein Wechsel des J1-Programms vermerkt ist. Wird der Antrag abgelehnt, musst du die USA innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf Ihres Programms (Nachfrist) oder innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung des US-Außenministeriums verlassen, je nachdem, was zuletzt eintritt.

Dauerhafter Wohnsitz in den USA

Wenn du nach deinem J1-Visum dauerhaft in den USA bleiben möchtest, musst du zunächst wissen, ob in deinem Land die zweijährige Wohnsitzauflage gilt.

Die 2-jährige Residenzpflicht bedeutet, dass man erst dann dauerhaft in den USA ansässig werden, den Status ändern oder ein Arbeits- oder Familienvisum wie das K-, L- und H-Visum erhalten kann, wenn man mindestens zwei Jahre lang in das Heimatland zurückgekehrt sind.


Für wen gilt die 2-Jahres-Voraussetzung für den Wohnsitz im Heimatland?

Jeder, der sich derzeit in einem J1-Programm befindet, kann der 2-jährigen Wohnsitzauflage unterliegen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

1)Wenn man derzeit finanzielle Unterstützung von der US-Regierung, der Regierung des Heimatlandes oder einer internationalen Organisation erhält.

2)Wenn man an einem medizinischen Ausbildungsprogramm in den Vereinigten Staaten unter der Schirmherrschaft der Educational Commission for Foreign Medical Graduates teilgenommen hat.

3)Wenn man in einem Bereich arbeitet oder studiert, der auf der Qualifikationsliste aufgeführt ist. Die Qualifikationsliste ist eine Liste von Fachgebieten mit speziellen Kenntnissen und/oder Fähigkeiten, die im Heimatland für dessen Entwicklung benötigt werden. Nicht alle Länder sind in der Liste aufgeführt, und die geforderten Fähigkeiten können von Land zu Land unterschiedlich sein.

Bitte beachte, dass in den meisten Fällen auf deinem J1-Visum oder deinem DS-2019-Formular angegeben ist, ob du der 2-jährigen Wohnsitzauflage unterliegst, obwohl es auch Ausnahmen gibt. In jedem Fall kannst du beim U.S. Department of State ein offizielles Gutachten beantragen.

Befreiung von der 2-Jahres-Ansiedlungspflicht

Es ist möglich, eine Befreiung von der 2-jährigen Wohnsitzauflage zu erhalten, wenn du von der Regierung deines Heimatlandes oder einer internationalen Organisation finanziell unterstützt wirst oder wenn du auf der Liste der Qualifikationen aufgeführt bist. Du kannst diese Befreiung erhalten, indem du bei der Botschaft oder einer ähnlichen Einrichtung in deinem Heimatland eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragst.

Wenn du von der US-Regierung eine Finanzierung erhalten hast, ist es fast unmöglich, eine Befreiung von der 2-jährigen Wohnsitzauflage zu erhalten.

Bitte beachte, dass du mit deinem J1-Visum weder in die USA einreisen noch aus den USA ausreisen kannst, wenn du das Verfahren zur Befreiung von der Residenzpflicht einleitest.


Hallo! Vor ein paar Tagen habe ich mein Praktikum in Austin, Texas, beendet. Was für eine tolle Erfahrung! Ich hätte nicht gedacht, dass ich die Chance haben würde, das zu erleben! Es war ein Praktikum in der Personalabteilung eines Hotels und ich musste das Management der verschiedenen Teams unterstützen. Es war sehr intensiv, aber auch sehr bereichernd! Abgesehen von dem Praktikum hatte ich natürlich auch die Möglichkeit, einen Teil der USA kennenzulernen, denn ich war vorher noch nie dort. Und ich muss sagen, dass ich dieses Land liebe! Ich überlege, ob ich nicht für immer dorthin gehen soll, ahah. Jedenfalls bin ich wirklich dankbar! Danke Praktika USA!

Giulia
Praktikum in der Personalabteilung

Haben Sie eine Frage?